HE 8       Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus Mitteln der „Ersatzzahlungen“  § 15 BNatSchG)

Antragsberechtigte: Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Privatpersonen, Verbände, Vereine

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):  Zuschuss / Vollfinanzierung

Laufzeit:   1-15 Jahre

Förderschwerpunkte:  Mögliche Verwendung der Mittel aus Ersatzzahlungen in Hessen (s. Leitfaden „Verwendung von Ersatzzahlungen“, Seite 2; s. Homepage). Förderfähige Kosten: Planung Grunderwerb projektbezogene Aufwendungen Pflegemaßnahmen

Beantragung:  Antrag bei zuständiger UNB (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern) Ausnahmsweise ONB (Regierungspräsidium)

Info:  https://umwelt.hessen.de/Naturschutz/Kompensationsmassnahmen