Antragsberechtigte: Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Privatpersonen, Verbände, Vereine
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung
Laufzeit: 1-15 Jahre
Förderschwerpunkte: Mögliche Verwendung der Mittel aus Ersatzzahlungen in Hessen (s. Leitfaden „Verwendung von Ersatzzahlungen“, Seite 2; s. Homepage). Förderfähige Kosten: Planung Grunderwerb projektbezogene Aufwendungen Pflegemaßnahmen
Beantragung: Antrag bei zuständiger UNB (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern) Ausnahmsweise ONB (Regierungspräsidium)
Info: https://umwelt.hessen.de/Naturschutz/Kompensationsmassnahmen