Antragsberechtigte: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheids weiterzuleiten
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss
Laufzeit:
Förderschwerpunkte: Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern sowie Maßnahmen mit gleichzeitiger Hochwasserschutzwirkung. Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern bei besonders begründetem ökologischem Interesse, z. B. Erschließung von ökologisch wertvollen (Laich-) Habitaten
Beantragung: Untere Wasserbehörde Obere Wasserbehörde Adressen siehe: https://umwelt.hessen.de/Wasser/Fluesse-und-Baeche
Info: https://www.wibank.de/wibank/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz-/307070