Antragsberechtigte: Juristische Personen, denen nach § 11 des HFischG die Ausübung von Fischereirechten in vollem Umfang übertragen worden ist (Fischereipächter / Pächtergemeinschaften). Hegegemeinschaften nach § 24 HFischG Hessische Fischereiverbände; Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern.
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss
Laufzeit: k.A.
Förderschwerpunkte: Erhaltung der Artenvielfalt in und an den Gewässern sowie Bewahrung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume in Hessen (z.B. durch die Wiederansiedlung regional ausgestorbener Fischarten oder die Entwicklung und Gestaltung von Fischbiotopen)
Beantragung: Schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei der jeweils zuständigen oberen Fischereibehörde: Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Regierungspräsidium Gießen Landgraf-Phillipp-Platz 1-7 35390 Gießen Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6 34112 Kassel
Info: https://umwelt.hessen.de/Wasser/Fischerei
Dürfte es auch noch geben?