HE 5 Forstliche Förderung

Antragsberechtigte:  Natürliche Personen*, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse für seine Mitglieder

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):  Zuschuss

Laufzeit:  

Förderschwerpunkte: Förderung naturnaher Waldbewirtschaftung ( z.B. Umbau, Wiederaufforstung, Voranbau, Unterbau). Förderung von nach § 14 HWaldG genehmigten Waldneuanlagen

Beantragung:  Bewilligungsstelle ist das: Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Auskünfte erteilt das zuständige Forstamt: http://www.hessen-forst.de/forstaemter-1179.html

Info:  https://umwelt.hessen.de/Wald/Foerderung

Gibt es sicherlich auch noch?