HE 4      Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)

Antragsberechtigte: Landwirtschaftliche Betriebsinhaber / Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient (Erzeugung und Erhaltung), ausüben oder Betrieb selbst bewirtschaften

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):  Zuschuss / Vollfinanzierung

Laufzeit:  

Förderschwerpunkte:  Erhalt und Schutz der Biologischen Vielfalt durch extensive Landbewirtschaftung Spätestens bis 01.10 für das Folgejahr 16 Landkreise mit Bewilligungsstellen Adressen siehe:

https://www.wibank.de/wibank/halm/halm/306958

Info:  https://umwelt.hessen.de/Landwirtschaft/Foerderungen/Agrarumweltprogramm

Gibt es noch, aber nur für Landwirte!