HE 3      Land Hessen

Antragsberechtigte:  Landkreise oder kreisfreie Städte mit Biodiversitäts-Projekten von besonderem Landesinteresse (s. unter Förderschwerpunkte). Dritte können entsprechende Vorschläge einreichen und/oder mit Durchführung beauftragt werden.

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):   Zuschuss / Vollfinanzierung

Laufzeit: k.A.

Förderschwerpunkte:  Biodiversitäts-Projekte, die nach fachlicher Prüfung durch die zuständige Obere Naturschutzbehörde von besonderem Landesinteresse sind, weil es sich handelt um

a. Maßnahmen, die in einem Bewirtschaftungsplan nach § 5 HAGBNatSchG aufgeführt oder aus diesem ableitbar sind,

b. Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz oder zur Umsetzung von Artenhilfsprogrammen sowie

c. bestimmte Maßnahmen für Arten und Lebensräume der Hessen- Liste – mit Ausnahme der „Mitmacharten“

Beantragung:  Landkreise und kreisfreie Städte reichen Vorschläge beim zuständigen Regierungspräsidium ein, das über die Mittelbereitstellung entscheidet (Dritte können Landkreisen und kreisfreien Städten Vorschläge unterbreiten). siehe: https://biologischevielfalt.hessen.de/uebersicht_foerdermoeglichkeiten.html

Info:  http://biologischevielfalt.hessen.de/  https://biologischevielfalt.hessen.de/uebersicht_foerdermoeglichkeiten.html