Antragsberechtigte: Landkreise oder kreisfreie Städte mit Biodiversitäts-Projekten von besonderem Landesinteresse (s. unter Förderschwerpunkte). Dritte können entsprechende Vorschläge einreichen und/oder mit Durchführung beauftragt werden.
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung
Laufzeit: k.A.
Förderschwerpunkte: Biodiversitäts-Projekte, die nach fachlicher Prüfung durch die zuständige Obere Naturschutzbehörde von besonderem Landesinteresse sind, weil es sich handelt um
a. Maßnahmen, die in einem Bewirtschaftungsplan nach § 5 HAGBNatSchG aufgeführt oder aus diesem ableitbar sind,
b. Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz oder zur Umsetzung von Artenhilfsprogrammen sowie
c. bestimmte Maßnahmen für Arten und Lebensräume der Hessen- Liste – mit Ausnahme der „Mitmacharten“
Beantragung: Landkreise und kreisfreie Städte reichen Vorschläge beim zuständigen Regierungspräsidium ein, das über die Mittelbereitstellung entscheidet (Dritte können Landkreisen und kreisfreien Städten Vorschläge unterbreiten). siehe: https://biologischevielfalt.hessen.de/uebersicht_foerdermoeglichkeiten.html
Info: http://biologischevielfalt.hessen.de/ https://biologischevielfalt.hessen.de/uebersicht_foerdermoeglichkeiten.html