HE 19    Regionalentwicklung – Dorfentwicklung

Antragsberechtigte: Antragsberechtige Kommunen, die im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen sind Antragsberechtigte Flächeneigentümer sind darüber hinaus öffentliche kommunale Träger, öffentliche nicht-kommunale Träger, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss

Laufzeit:  

Förderschwerpunkte:   Ausgaben für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen (Freiflächen) Zu den Freiflächen zählen z.B.: – grünordnerische Maßnahmen im Ortskern – innerörtliche Gewässer und andere Biotope – öffentliche innerörtliche Freiflächen

Beantragung:  Antragstellung über die Landratsämter

Info:  https://umwelt.hessen.de/Laendliche-Raeume/Dorfentwicklung https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726