Antragsberechtigte: Antragsberechtige Kommunen, die im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen sind Antragsberechtigte Flächeneigentümer sind darüber hinaus öffentliche kommunale Träger, öffentliche nicht-kommunale Träger, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss
Laufzeit:
Förderschwerpunkte: Ausgaben für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen (Freiflächen) Zu den Freiflächen zählen z.B.: – grünordnerische Maßnahmen im Ortskern – innerörtliche Gewässer und andere Biotope – öffentliche innerörtliche Freiflächen
Beantragung: Antragstellung über die Landratsämter
Info: https://umwelt.hessen.de/Laendliche-Raeume/Dorfentwicklung https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726