Antragsberechtigte: Private Immobilieneigentümer in Stadtteilen mit besonderer mikroklimatischer Belastung, sofern die Gemeinde Mitglied des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ ist und eine Mindestgröße von ca. 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat.
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Gestaltungsspielraum haben die Kommunen
Laufzeit:
Förderschwerpunkte: Maßnahmen der Dach-/ Fassadenbegrünung sowie der Entsiegelung und Begrünung von Höfen
Beantragung: Ansprechpartner wird von Kommunen gestellt
Info: https://umwelt.hessen.de/Klimaschutz/Klimarichtlinie