HE 18     Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Antragsberechtigte: Private Immobilieneigentümer in Stadtteilen mit besonderer mikroklimatischer Belastung, sofern die Gemeinde Mitglied des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ ist und eine Mindestgröße von ca. 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat.

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):  Gestaltungsspielraum haben die Kommunen

Laufzeit:  

Förderschwerpunkte:  Maßnahmen der Dach-/ Fassadenbegrünung sowie der Entsiegelung und Begrünung von Höfen

Beantragung:  Ansprechpartner wird von Kommunen gestellt

Info:  https://umwelt.hessen.de/Klimaschutz/Klimarichtlinie