HE 17     Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Antragsberechtigte: Hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunalen Unternehmen

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):  Förderquoten von 90% für die Mitglieder des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“, und 70% für andere Kommunen Kommunen bis zu 250.000 EUR. Kommunale Unternehmen bis zu 200.000 EUR

Laufzeit:  

Förderschwerpunkte: Gefördert werden insbesondere:

• Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen (z. B. Schulhof, Kindergarten, Sportplätze, Dorfplätze, Straßenräume),

• Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen,

• Begrünung von Dächern, z. B. Flachdächern, oder Fassaden öffentlicher Gebäude,

• Installation von Freihalteeinrichtungen (z. B. Gittervorsätze mit Abschlag in Vorland) zum Offenhalten der Verrohrung von Fließgewässern,

• Rückbau verrohrter Gewässer zu Freispiegelgerinnen mit vergrößerter hydraulischer Leistungsfähigkeit,

• Schaffung/Erhalt/Ausbau für das dezentrale Nutzen, Versickern oder Rückhalten und Sammeln von Niederschlagswasser,

Beantragung:  Kostenfreie Beratung für die Kommunen durch die hessenEnergie. Ihr Ansprechpartner sind: Herr Steffen Fiddecke E-Mail: Steffen.Fiddecke@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -46 Herr Falk von Klopotek E-Mail: Falk.v.Klopotek@hessenenergie.de Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -19. Die Anträge werden dann bei der WiBank eingereicht. https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz/385466

Info:  https://umwelt.hessen.de/Klimaschutz/Klimarichtlinie