Antragsberechtigte: Gemeinden, Gemeindeverbände (Landkreise), gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine), landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): ab 25.000 Euro (Ausnahme: Auftragsvolumen auch unter 25.000 Euro; nur Vorhaben eines Bewirtschaftungsplan nach § 5 HAGBNatSchG mit rechtlicher Verpflichtung des Landes Hessen)
Laufzeit:
Förderschwerpunkte: Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von (Feucht)Biotopen und Kleingewässern, Hecken, Feldgehölzen oder Trockenmauern. Entbuschung von Halboffen- und Offenlandlebensräumen. Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Ergänzende Konzepte und Voruntersuchungen zur Vorbereitung der Umsetzung eines GAK-Rahmenplan-Vorhabens nach H.1.2.1 c)
Beantragung: Antrag über das örtlich zuständige Regierungspräsidium an die zentrale Bewilligungsstelle (RP Darmstadt); bitte beachten: variabler Stichtag (aktueller Stichtag nach Angabe der Bewilligungsstelle)
Info: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/naturschutz/f%C3%B6rderung/f%C3%B6rderung-investiver-naturschutzma%C3%9Fnahmen-in-der-agrarlandschaft-gak