Antragsberechtigte: Natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Insbesondere Landschaftspflegeverbände sowie Naturschutzvereinigungen, die nach Maßgabe des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 3. April 2005 geltenden Fassung von der obersten Naturschutzbehörde des Landes Hessen anerkannt wurden
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Anteilfinanzierung von 2.500,- Euro bis 25.000,- Euro
Laufzeit: bis zu 3 Jahre
Förderschwerpunkte: Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Maßnahmen zur Biotopgestaltung, zur Ökosystemvernetzung und zum Gewässerschutz.
Beantragung: Antragsformulare (siehe Info-Link) ausgedruckt und unterschrieben auf postalischem Weg an: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Abteilung IV, Referat IV 3 z.Hd. Herrn Fabian Kern Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden
Info: https://umwelt.hessen.de/Umwelt/Umweltlotterie-GENAU