HE 15     GENAU – Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie

Antragsberechtigte: Natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Insbesondere Landschaftspflegeverbände sowie Naturschutzvereinigungen, die nach Maßgabe des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 3. April 2005 geltenden Fassung von der obersten Naturschutzbehörde des Landes Hessen anerkannt wurden

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):  Zuschuss / Anteilfinanzierung von 2.500,- Euro bis 25.000,- Euro

Laufzeit:  bis zu 3 Jahre

Förderschwerpunkte:  Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Maßnahmen zur Biotopgestaltung, zur Ökosystemvernetzung und zum Gewässerschutz.

Beantragung:   Antragsformulare (siehe Info-Link) ausgedruckt und unterschrieben auf postalischem Weg an: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Abteilung IV, Referat IV 3 z.Hd. Herrn Fabian Kern Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden

Info:  https://umwelt.hessen.de/Umwelt/Umweltlotterie-GENAU