HE 1 Lotto Tronc Mittel

Antragsberechtigte:  Vereine, Stiftungen des privaten Rechts, Personenkörperschaften, Studentenwerke, Kirchen, kirchliche Einrichtungen, Fördervereine für Schulen und Kitas (auch kommunale)

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung):   Zuschuss / Vollfinanzierung. Grundsätzlich bis max. 500 Euro, bis zu dieser Summe mit vereinfachtem Verwendungsnachweis. Zuschuss zu Veranstaltungen bis zu 250 Euro. Projekte mit Gesamtkosten bis 5.000 Euro können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden (Antrag, Projektbeschreibung mit Herleitung der beantragten Fördersumme, Kosten- und Finanzierungsplan)

Laufzeit:  1 Jahr

Förderschwerpunkte:   Bezug zum Ressort Umwelt, Investive Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Beantragung:  Schreiben oder gescannt per Mail an: 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Frau Staatsministerin Priska Hinz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

poststelle@umwelt.hessen.de

Topf wurde vermutlich gestrichen?