Antragsberechtigte: Vereine, Stiftungen des privaten Rechts, Personenkörperschaften, Studentenwerke, Kirchen, kirchliche Einrichtungen, Fördervereine für Schulen und Kitas (auch kommunale)
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung. Grundsätzlich bis max. 500 Euro, bis zu dieser Summe mit vereinfachtem Verwendungsnachweis. Zuschuss zu Veranstaltungen bis zu 250 Euro. Projekte mit Gesamtkosten bis 5.000 Euro können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden (Antrag, Projektbeschreibung mit Herleitung der beantragten Fördersumme, Kosten- und Finanzierungsplan)
Laufzeit: 1 Jahr
Förderschwerpunkte: Bezug zum Ressort Umwelt, Investive Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Beantragung: Schreiben oder gescannt per Mail an:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Frau Staatsministerin Priska Hinz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Topf wurde vermutlich gestrichen?