Antragsberechtigte: Öffentliche oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung
Laufzeit:
Förderschwerpunkte: Naturschutz und Biodiversität. Life-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?qid=1400075271979&uri=CELEX:32013R1293 Life-Arbeitsprogramm 2014-2017: http://eur-lex.europa.eu/legal-
Beantragung: Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineverfahren: https://webgate.ec.europa.eu/eproposalWeb/ Die EU-Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf Jährliche Aufrufe zur Antragsstellung (Call)