EU   LIFE – Programm Umwelt (Unterprogramme „Naturschutz & Biodiversität“ sowie „Information im Umweltbereich“)

Antragsberechtigte: Öffentliche oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung

Laufzeit:

Förderschwerpunkte:   Naturschutz und Biodiversität. Life-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?qid=1400075271979&uri=CELEX:32013R1293 Life-Arbeitsprogramm 2014-2017: http://eur-lex.europa.eu/legal-

Beantragung: Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineverfahren:   https://webgate.ec.europa.eu/eproposalWeb/ Die EU-Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf Jährliche Aufrufe zur Antragsstellung (Call)

http://ec.europa.eu/environment/li fe/index.htm