EU   LIFE – Programm Umwelt (Unterprogramme „Naturschutz & Biodiversität“ sowie „Information im Umweltbereich“)

Antragsberechtigte: Öffentliche oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung

Laufzeit:

Förderschwerpunkte:   Naturschutz und Biodiversität.

Beantragung: Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineverfahren.  Die EU-Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf.