Antragsberechtigte: Öffentliche oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung
Laufzeit:
Förderschwerpunkte: Naturschutz und Biodiversität.
Beantragung: Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineverfahren. Die EU-Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf.