Antragsberechtigte: Ein nach BWaldG anerkannter forstwirschaftlicher Zusammenschluss oder eine Personenvereinigung (Sitz in Deutschland)
Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss
Förderschwerpunkte: Schutz, Erhalt und Renaturierung von Mooren im Wald sowie von Moorwäldern
Beantragung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 324 – Wald und Holz -Waldklimafonds- Deichmanns Aue 29 53179 Bonn.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Onlineverfahren: http://www.waldklimafonds.de/