D 12       Bundesförderprogramm „chance.natur-Bundesförderung Naturschutz“

Antragsberechtigte: Natürliche und juristische Personen oder eine Personenvereinigung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, Landkreise und Kommunen, Trägergemeinschaften, sowie Zweckverbände und Stiftungen

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Bis zu 75% Bund, Kofinanzierungsmittel des Landes können beantragt werden

Laufzeit:

Förderschwerpunkte:  Schutz von Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Fördermittel werden für die Pflege- und Entwicklungsplanung und zum Ankauf von Grundstücken, für Biotopmanagement, projektbegleitende Informationsmaßnahmen und Evaluierungen sowie für Personal- und Sachkosten bereitgestellt

Beantragung: Bundesamt für Naturschutz Konstantinstraße 10 53179 Bonn https://www.bfn.de/foerderprogramm-ngp