D 11       Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland

Antragsberechtigte: Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland

Förderform (Zuschuss*, Vollfinanzierung): Zuschuss / Vollfinanzierung

Förderschwerpunkte:  Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten. Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten. In Einzelfällen können auch Flächen erworben werden, die als Tauschflächen für Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen verwendet werden sollen. Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen. Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.

Beantragung: Anträge sind elektronisch und schriftlich bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Die ZUG bietet ein elektronisches Antragsverfahren an. Die vorgeschriebenen Antragsformulare sind im Internet unter www.z-u- g.org/aufgaben/wildnisfonds/ zu finden.

Info:  https://www.z-u-g.org/aufgaben/wildnisfonds/